Die niederländische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (Autoriteit Consument & Markt, ACM) hat kürzlich vor irreführenden und aggressiven Praktiken von Energieunternehmen bei der Kundenakquise gewarnt. Parallel dazu hat die ACM neue Regeln für Kündigungsgebühren bei festen Energieverträgen festgelegt, die ab dem 1. Juni 2023 gelten werden.
Die Energiemärkte erholen sich allmählich, und die Vielfalt an Vertragsarten sowie die Preisunterschiede nehmen wieder zu. Während diese Entwicklung den Verbrauchern eine größere Auswahl bietet, hat sie auch zu einer Zunahme von Berichten über irreführende Verkaufsstrategien geführt. Ein Beispiel dafür ist, dass Verbraucher mit der Nachricht kontaktiert werden, dass ihr aktueller Anbieter kurz vor dem Bankrott steht und sie schnell wechseln müssen - eine Behauptung, die oft unwahr ist.
Die ACM rät den Verbrauchern, bei unaufgeforderten telefonischen Angeboten Vorsicht walten zu lassen. Edwin van Houten, Direktor für Verbraucherangelegenheiten bei der ACM, betonte die Wichtigkeit, Angebote immer erst sorgfältig mit den Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen, bevor man während eines Verkaufsgesprächs einem neuen Vertrag zustimmt.[1]
Gleichzeitig hat die ACM neue Regeln für Kündigungsgebühren bei festen Energieverträgen eingeführt, die ab dem 1. Juni 2023 gelten werden. Ziel dieser neuen Regeln ist es, Energieunternehmen dazu zu ermutigen, wieder mehr feste Verträge anzubieten. Bei festen Verträgen sind Preis und Vertragslaufzeit im Voraus festgelegt, was den Verbrauchern Sicherheit bietet und sie vor möglichen Preiserhöhungen auf dem Energiemarkt schützt.
Falls Verbraucher einen festen Vertrag vorzeitig kündigen, müssen sie dem Anbieter eine Kündigungsgebühr zahlen. Die Höhe der Kündigungsgebühr ist im neuen System maximal gleich dem Verlust, den der Energieanbieter durch die vorzeitige Kündigung erleidet. Dieses System soll die Anbieter dazu anregen, wieder mehr feste Verträge anzubieten, nicht nur für ein Jahr, sondern auch für längere Zeiträume.[2]
Die ACM betont, dass Verbraucher bei Abschluss eines neuen festen Vertrags besonders vorsichtig sein sollten. Da ein fester Vertrag ab dem 1. Juni wirklich ein fester Vertrag ist, kann die Kündigungsgebühr hoch sein, wenn der Preisunterschied zwischen dem alten und dem neuen Vertrag groß ist und der Verbraucher laut altem Vertrag noch viel Energie abnehmen würde.